Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartments Resort Schloss Reinharz (AGB)

1. Geltungsbereich 

1.1. Für alle Buchungen von Ferienwohnungen im Resort Schloss Reinharz gelten die nachfolgenden AGBs. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Mietvertrags über eine Ferienwohnung zu Beherbergungszwecken. Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber. 

1.2. Im Resort Schloss Reinharz stehen derzeit Ferienwohnungen in den Objekten „Gärtnerhaus Schloss Reinharz“, Reinharz 86 in 06905 Bad Schmiedeberg und „Fischerhaus Schloss Reinharz“, Reinharz 94 in 06905 Bad Schmiedeberg zur Beherbergung zur Verfügung. 

1.3. Für Buchungen unserer Ferienwohnungen über Dritte im Internet (z.B. booking.com, fewo-channelmanager.de, fewo-direkt.de, airbnb, landurlaub-sachsen-anhalt.de, lodgit o.ä.) gelten abweichend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. 

2. Vertragspartner 

Vertragspartner des Mietvertrags im Resort Schloss Reinharz ist: 

Schloss Reinharz GbR 
Thomas Helm | Kostja Künzel 
Reinharz 87 
D 06905 Bad Schmiedeberg 

Fon +49 341 355 989 03 
Fax +49 341 355 989 10 
E-Mail buchen@reinharz.de 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 227955298 

3. Vertragsschluss 

3.1. Mit einer Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss eines befristeten Mietvertrages über eine Ferienwohnung verbindlich zur Annahme an. Die Buchung des Gastes kann mündlich, telefonisch, in Textform, schriftlich oder auf elektronischem Weg per E-Mail erfolgen. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über Ferienwohnungen im Resort Schloss Reinharz und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. 

3.2. Der Mietvertrag kommt mit dem Zugang einer Buchungsbestätigung des Resort Schloss Reinharz beim Gast zustande. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird dem Gast nach Annahme der Buchung vom Resort Schloss Reinharz eine Buchungsbestätigung in Textform zusammen mit einem Mietvertrag über eine Ferienwohnung und einer Buchungs-Nr. übermittelt. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den Gastgeber rechtlich verbindlich. Die Buchung durch den Gast erfolgt für alle Personen, die in der Buchung zusätzlich aufgeführt werden. 

3.3. Falls wir auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung versenden, sondern ein verbindliches Angebot unterbreiten, so kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn dem Resort Schloss Reinharz die Annahmeerklärung ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer von uns hierfür im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht. 

4. Leistungen | Preise | Kurtaxe 

4.1. Die von uns vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den konkreten Angaben im Mietvertrag. Bei den dort angegebenen Preisen handelt es sich jeweils um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie beinhalten auch, soweit nichts anderes vereinbart ist, alle Betriebskosten sowie eine Endreinigung der Ferienwohnung, die gesondert ausgewiesen wird. 

4.2. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung auf den Gesamtpreis in Höhe von 20% zur Zahlung fällig. Der Gesamtpreis im Übrigen ist fällig und zahlbar im Voraus 14 Tage vor Anreise. 

4.3. Etwas anderes gilt für die Kurtaxe nach der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Bad Schmiedeberg. Diese fällt gesondert an. Die Kurtaxenpflicht entsteht mit der Ankunft im Erhebungsgebiet und endet mit dem Tag der Abreise. Sie wird mit dem Ausfüllen des Meldescheines am Tag der Ankunft fällig. 

4.4. Preise der vor Ort buchbaren Zusatzleistungen, deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, können Sie der aktuellen Preisliste im Resort Schloss Reinharz entnehmen und werden vom jeweiligen Anbieter gesondert in Rechnung gestellt. Zusatzleistungen werden nach Wahl des Gastgebers bei Abreise in bar bezahlt oder in Rechnung gestellt. 

4.5. Im Resort Schloss Reinharz können Sie ausschließlich bar, mit Girokarte oder mit Kreditkarte (Visa, MasterCard) zahlen. Für Online-Buchungen (je nach Portal oder Plattform) stehen Ihnen die Zahlungsarten Überweisung, Kreditkarte oder PayPal zur Verfügung. Es geltend ergänzend die AGB des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Eine Zahlung auf Rechnung muss individuell vereinbart werden. 

4.6. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Resort Schloss Reinharz in Textform. 

5. An- und Abreise | Mindestaufenthalt 

5.1. Das Resort Schloss Reinharz stellt Ihnen am Anreisetag die Ferienwohnung in der Regel ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

Falls Sie nach 22.00 Uhr anreisen, teilen Sie uns dies am Anreisetag bitte rechtzeitig bis spätestens 18.00 Uhr mit. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behalten wir uns vor, die Ferienwohnung ab dem Folgetag anderweitig zu belegen. 

Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

5.2. Der Gast hat uns die Ferienwohnung am vereinbarten Tag der Abreise in der Regel bis spätestens 10.00 Uhr geräumt zu übergeben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach kann das Resort Schloss Reinharz aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für deren vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%. 

5.3. Die Vermietung von Ferienwohnungen ohne vorherige Buchung ist nicht möglich. Der Mindestaufenthalt in unseren Ferienwohnungen beträgt zwei Tage, in der Hauptsaison (gemäß Preisliste) fünf Tage. Eine tageweise Vermietung- bzw. Beherbergung von Gästen ist ausgeschlossen. 

6. Inventarliste | Pflichten der Gäste 

6.1. Bitte prüfen Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste die Ausstattung der Ferienwohnung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit. Der Gast ist verpflichtet, dem Resort Schloss Reinharz spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel anzuzeigen. 

6.2. Gäste haben die Ferienwohnung, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Falls Sie Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Ferienwohnungen oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigen, sind Sie, Ihre Begleitpersonen oder Besucher im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. 

6.3. Gäste sind ferner verpflichtet, uns während der Miet- bzw. Beherbergungszeit in den Ferienwohnungen entstehende Schäden oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Falls die rechtzeitige Anzeige unterbleibt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Im Übrigen entfallen Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen. 

6.4. Das Rauchen ist in allen Ferienwohnungen strikt untersagt. Gäste, die gegen dieses Verbot verstoßen, werden mit einer Strafe von 250 Euro belegt. Diese Strafe wird dem Ferienwohnungspreis hinzugefügt und ist bei Abreise fällig. Wir bitten unsere Gäste, Rücksicht auf andere Gäste sowie auf die Sicherheit und Sauberkeit unserer Einrichtung zu nehmen, indem sie das Rauchverbot respektieren. 

6.5. Unsere Gäste sind zur Beachtung der Hausordnung verpflichtet und gehalten, gegenseitig und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Lärm sowie Störungen der häuslichen Ruhe zu unterlassen. 

7. Rücktritt | Stornogebühren 

7.1. Der Abschluss des Mietvertrags verpflichtet beide Vertragsparteien dazu, den Vertrag für die vereinbarte Buchungsdauer zu erfüllen. Gäste können einseitig nur zu den nachfolgenden Stornogebühren von einer Buchung zurücktreten. 

7.2. Sofern ein Gast vor Beginn der vereinbarten Mietzeit vom Vertrag zurücktritt, schuldet er unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts dem Gastgeber Resort Schloss Reinharz grundsätzlich den vereinbarten Gesamtpreis. Das Resort Schloss Reinharz muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. 

7.3. Im Falle des Rücktritts vom Mietvertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim Resort Schloss Reinharz entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten (Stornogebühren): 

  • Rücktritt bis 61 Tage vor Anreise: kostenfrei 
  • Rücktritt 60 bis 31 Tage vor Anreise: 20% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • Rücktritt 30 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • Rücktritt 14 bis 1 Tag/e vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtpreises 
  • Rücktritt am Anreisetag: 90% des vereinbarten Gesamtpreises 

7.4. Für den Rücktritt bedarf es jeweils einer Rücktrittserklärung in Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Resort Schloss Reinharz. 

7.5. Sollten Sie ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht anreisen, werden 100% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem Resort Schloss Reinharz nachzuweisen, dass bei uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

7.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 

8. Kündigung | Force Majeure 

8.1. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beiden Vertragsparteien bleibt vorbehalten, den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. 

8.2. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Pandemien und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 

9. Haftung 

9.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Resort Schloss Reinharz für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. 

9.2. Die vertragliche Haftung des Resort Schloss Reinharz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtpreises beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf einem Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Resort Schloss Reinharz beruht. 

9.3. Für vom Gast eingebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB). Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit vor Ort buchbaren Zusatzleistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 

9.4. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung oder die Beherbergung von Tieren entstehen. 

9.5. Soweit dem Gast oder mitreisenden Personen ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Resort Schloss Reinharz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Resort Schloss Reinharz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder deren Inhalte haftet das Resort Schloss Reinharz außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht. 

9.6. Ansprüche gegen das Resort Schloss Reinharz verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Resort Schloss Reinharz beruhen. Die Verjährung der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz. 

10. WLAN- Nutzung 

10.1. Für die über das WLAN unseres Hauses übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. 

10.2. Der Gast stellt das Resort Schloss Reinharz von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns auf diesen Umstand hin. 

11. Datenschutz 

Wir nehmen das Thema Datenschutz sehr ernst. Wir erheben, verarbeiten und nutzen aufgenommene Daten des Gastes sowie aller Personen, welche in der Buchung zusätzlich aufgeführt werden, nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz im Resort Schloss Reinharz erhalten Sie hier: https://schloss-reinharz.de/datenschutz 

Stand: Januar 2025 | V2025.1